AAS 29 (1937), p. 149
Wer die Rasse, oder das Volk, oder den Staat, oder die Staatsform,
die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung
— die innerhalb der irdischen Ordnung einen
wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten — aus dieser ihrer
irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten JS orm aller, auch derT
religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt
und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge.
Ein solcher ist weit von wahrem Gottesglauben und einer solchem Glauben
entsprechenden Lebensauffassung entfernt.
Habet acht, Ehrwürdige Brüder, auf den in Rede und Schrift zunehmenden
Missbrauch, den dreimal heiligen Gottesnamen anzuwenden
als sinnleere Etikette für irgend ein mehr oder minder willkürliches
Gebilde menschlichen Suchens und Sehnens. Wirkt unter Euren Gläubigen
dahin, dass sie solcher Verirrung mit der wachsamen Ablehnung
begegnen, die sie verdient. Unser Gott ist der persönliche, übermenschliche,
allmächtige, unendlich vollkommene Gott, einer in der Dreiheit
der Personen, dreipersönlich in der Einheit des göttlichen Wesens, der
Schöpfer alles Geschaffenen, der Herr und König und letzte Vollender
der Weltgeschichte, der keine Götter neben sich duldet noch dulden
kann.
Dieser Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie
gelten unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie
Gottes Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt
auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und
Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hoch und Niedrig, Reich und
Arm stehen gleichermassen unter Seinem Wort. Aus der Totalität Seiner
Schöpferrechte fliesst seinsmässig die Totalität Seines Gehorsamsanspruchs
an die Einzelnen und an alle Arten von Gemeinschaften.
Dieser Gehorsamsanspruch erfasst alle Lebensbereiche, in denen sittliche
Fragen die Auseinandersetzung mit dem Gottesgesetz fordern und
damit die Einordnung wandelbarer Menschensatzung in das Gefüge der
unwandelbaren Gottessatzung.
Nur oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem
nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen, können den
Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller W^elt, den König
und Gesetzgeber aller Völker, vor dessen Grösse die Nationen klein sind
wie Tropfen am Wassereimer (Is. 40, 15), in die Grenzen eines einzelnen
Volkes, in die blutmässige Enge einer einzelnen Rasse einkerkern zu
wollen.
Die Bischöfe der Kirche Christi, aufgestellt « für das, was sich auf
die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung
— die innerhalb der irdischen Ordnung einen
wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten — aus dieser ihrer
irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten JS orm aller, auch derT
religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt
und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge.
Ein solcher ist weit von wahrem Gottesglauben und einer solchem Glauben
entsprechenden Lebensauffassung entfernt.
Habet acht, Ehrwürdige Brüder, auf den in Rede und Schrift zunehmenden
Missbrauch, den dreimal heiligen Gottesnamen anzuwenden
als sinnleere Etikette für irgend ein mehr oder minder willkürliches
Gebilde menschlichen Suchens und Sehnens. Wirkt unter Euren Gläubigen
dahin, dass sie solcher Verirrung mit der wachsamen Ablehnung
begegnen, die sie verdient. Unser Gott ist der persönliche, übermenschliche,
allmächtige, unendlich vollkommene Gott, einer in der Dreiheit
der Personen, dreipersönlich in der Einheit des göttlichen Wesens, der
Schöpfer alles Geschaffenen, der Herr und König und letzte Vollender
der Weltgeschichte, der keine Götter neben sich duldet noch dulden
kann.
Dieser Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie
gelten unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie
Gottes Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt
auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und
Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hoch und Niedrig, Reich und
Arm stehen gleichermassen unter Seinem Wort. Aus der Totalität Seiner
Schöpferrechte fliesst seinsmässig die Totalität Seines Gehorsamsanspruchs
an die Einzelnen und an alle Arten von Gemeinschaften.
Dieser Gehorsamsanspruch erfasst alle Lebensbereiche, in denen sittliche
Fragen die Auseinandersetzung mit dem Gottesgesetz fordern und
damit die Einordnung wandelbarer Menschensatzung in das Gefüge der
unwandelbaren Gottessatzung.
Nur oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem
nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen, können den
Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller W^elt, den König
und Gesetzgeber aller Völker, vor dessen Grösse die Nationen klein sind
wie Tropfen am Wassereimer (Is. 40, 15), in die Grenzen eines einzelnen
Volkes, in die blutmässige Enge einer einzelnen Rasse einkerkern zu
wollen.
Die Bischöfe der Kirche Christi, aufgestellt « für das, was sich auf